Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Jeder Staat, der das Übereinkommen vom 4. September 1958 ratifiziert, angenommen oder genehmigt hat oder ihm beigetreten ist, kann diesem Protokoll beitreten. Die Beitrittsurkunde wird beim Schweizerischen Bundesrat hinterlegt.