Dieses Abkommen tritt unter den Ländern, in deren Namen es ratifiziert worden ist oder die ihm beigetreten sind, einen Monat nach dem Zeitpunkt in Kraft, in dem von mindestens zehn Ländern die Ratifikationsurkunden hinterlegt oder die Beitrittserklärungen angezeigt worden sind. Das Abkommen soll dieselbe Geltung und Dauer haben wie die Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums.
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