Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die Bürgermeister werden im Hinblick auf die entsprechend absehbare Volksbefragung verpflichtet, mit 30. Oktober 2012

1. in Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern die Kundmachung im Sinn des vorzunehmen und

2. in allen anderen Gemeinden auf die Möglichkeit der Überprüfung der Richtigkeit der Wählerevidenz als Verzeichnis der Stimmberechtigten hinzuweisen.