Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

. (1) ist auf Sachverhalte anzuwenden, die sich nach dem 31. Dezember 2013 ereignen.

(2) und 2, und in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2018 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.