Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Abschnitt

Vollziehung

. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich der bis 4 die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort oder der Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, hinsichtlich des die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen betraut.