3. TEIL
Schlussbestimmungen
Inkrafttreten der Stammfassung, Verweise
. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juni 1996 in Kraft.
(Anm.: Abs. 1a jetzt )
(2) Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Rechtsvorschriften des Bundes sind als Verweisung auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
(Anm.: Abs. 3 jetzt )
