Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. TEIL

Schlussbestimmungen

Inkrafttreten der Stammfassung, Verweise

. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juni 1996 in Kraft.

(Anm.: Abs. 1a jetzt )

(2) Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Rechtsvorschriften des Bundes sind als Verweisung auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.

(Anm.: Abs. 3 jetzt )