Wirkung der Maßnahmen
Die in den bis 5 angeordneten Maßnahmen wirken direkt und bedürfen keiner gesonderten bescheidmäßigen Anordnung.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Wirkung der Maßnahmen
Die in den bis 5 angeordneten Maßnahmen wirken direkt und bedürfen keiner gesonderten bescheidmäßigen Anordnung.