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Die Beratung des Schiedsgerichtes ist nicht öffentlich und bleibt geheim.
Jede Entscheidung ergeht nach der Mehrheit der Mitglieder des Schiedsgerichtes.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Die Beratung des Schiedsgerichtes ist nicht öffentlich und bleibt geheim.
Jede Entscheidung ergeht nach der Mehrheit der Mitglieder des Schiedsgerichtes.