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Der Bericht wird von allen Mitgliedern der Kommission unterzeichnet.
Verweigert ein Mitglied seine Unterschrift, so wird dies vermerkt; der Bericht bleibt gleichwohl gültig.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Der Bericht wird von allen Mitgliedern der Kommission unterzeichnet.
Verweigert ein Mitglied seine Unterschrift, so wird dies vermerkt; der Bericht bleibt gleichwohl gültig.