Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

.

Sofern nicht ein anderes abgemacht ist, werden die Untersuchungskommissionen in der in den Artikeln 45 und 57 dieses Übereinkommens bezeichneten Weise gebildet.