Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Hat das Untersuchungsübereinkommen den Sitz der Kommission nicht bezeichnet, so hat diese ihren Sitz im Haag.

Der einmal bestimmte Sitz kann von der Kommission nur mit Zustimmung der Parteien verlegt werden.

Hat das Untersuchungsübereinkommen die zu gebrauchenden Sprachen nicht bestimmt, so wird darüber von der Kommission entschieden.