Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kostentragung

Die Kosten für die Hubschrauberdienste werden wie folgt getragen:

1. Die Kosten für die Erfüllung der Pflichten gemäß werden vom Bund aufgebracht.

2. Das Land Tirol übernimmt den Kaufpreis eines vom Bund zu beschaffenden Hubschraubers bis maximal vier Millionen Euro; dies ist eine Vorauszahlung auf sämtlichen während der Laufzeit dieser Vereinbarung im Rahmen der Aufgabenerfüllung gemäß beim Bund entstehenden Aufwand und ist dieser damit abgegolten.