Kostentragung
Die Kosten für die Hubschrauberdienste werden wie folgt getragen:
1. Die Kosten für die Erfüllung der Pflichten gemäß werden vom Bund aufgebracht.
2. Das Land Tirol übernimmt den Kaufpreis eines vom Bund zu beschaffenden Hubschraubers bis maximal vier Millionen Euro; dies ist eine Vorauszahlung auf sämtlichen während der Laufzeit dieser Vereinbarung im Rahmen der Aufgabenerfüllung gemäß beim Bund entstehenden Aufwand und ist dieser damit abgegolten.
