Pflichten des Landes Tirol
Das Land Tirol
1. stellt sicher, dass sämtliche nicht exekutivdienstliche Anforderungen für den Hubschrauber gebündelt über die Landeswarnzentrale Tirol oder die Landeseinsatzleitung Tirol erfolgen;
2. prüft, ob es sich bei der jeweiligen Anforderung um Aufgaben im Sinne des handelt und eine entsprechende Notwendigkeit vorliegt;
3. führt Aufzeichnungen über alle Daten eines Einsatzes;
4. übernimmt die Kosten gemäß .
