Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches. Sie sind vom Bürgermeister oder der Bürgermeisterin zu besorgen.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches. Sie sind vom Bürgermeister oder der Bürgermeisterin zu besorgen.