Vergütung des Aufwandes der übrigen Mitglieder der Hochschulräte
. Den übrigen Mitgliedern der Hochschulräte der öffentlichen Pädagogischen Hochschulen gemäß bis 8 des Hochschulgesetzes 2005 gebührt als Ersatz der Aufwendungen aus Anlass der Ausübung ihrer Funktion für die Teilnahme an jeder Sitzung des Hochschulrates ein Sitzungsgeld von jeweils 200 €.
