Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Über den Gang der Vollversammlung und ihr Ergebnis ist eine Niederschrift zu verfassen, die sämtlichen Mitgliedern der Höhlenkommission in Abschrift zu übermitteln ist.