Über den Gang der Vollversammlung und ihr Ergebnis ist eine Niederschrift zu verfassen, die sämtlichen Mitgliedern der Höhlenkommission in Abschrift zu übermitteln ist.
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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Über den Gang der Vollversammlung und ihr Ergebnis ist eine Niederschrift zu verfassen, die sämtlichen Mitgliedern der Höhlenkommission in Abschrift zu übermitteln ist.