Den Vorsitz in der Vollversammlung führt der Leiter der Höhlenkommission, im Verhinderungsfalle ein von ihm hiezu bestelltes ständiges Mitglied.
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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Den Vorsitz in der Vollversammlung führt der Leiter der Höhlenkommission, im Verhinderungsfalle ein von ihm hiezu bestelltes ständiges Mitglied.