Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Höhlenkommission faßt ihre Beschlüsse in der einmal in einem jeden Kalenderjahre stattfindenden ordentlichen Vollversammlung und in den im Bedarfsfalle einzuberufenden außerordentlichen Vollversammlungen ihrer Mitglieder (ständigen Mitglieder, Beiräte und Korrespondenten).