Die Beilagen der Höhlenbucheinlagen sind:
1. Eine Situationsskizze des Naturdenkmales und seiner Zugangswege;
2. eine planliche Darstellung (Handskizze) des Naturdenkmales und nötigenfalls Lichtbilder seiner wesentlichsten Teile.
Beachte: Zum Inkrafttreten vgl. § 4 BGBl. Nr. 33/1920.
