Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Die Beilagen der Höhlenbucheinlagen sind:

1. Eine Situationsskizze des Naturdenkmales und seiner Zugangswege;

2. eine planliche Darstellung (Handskizze) des Naturdenkmales und nötigenfalls Lichtbilder seiner wesentlichsten Teile.

Beachte: Zum Inkrafttreten vgl. § 4 BGBl. Nr. 33/1920.