Anweisung des Sitzungsgeldes, der Reisekosten und Barauslagen
Die Vergütungen und Erstattungen sind im Nachhinein quartalsweise vom Amt der NÖ Landesregierung anzuweisen.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Anweisung des Sitzungsgeldes, der Reisekosten und Barauslagen
Die Vergütungen und Erstattungen sind im Nachhinein quartalsweise vom Amt der NÖ Landesregierung anzuweisen.