Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung, mit der die Höhe des Gemeindebeitrages zur Beschaffung männlicher Zuchtpferde festgelegt wird, LGBl. Nr. 76/2001, außer Kraft.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung, mit der die Höhe des Gemeindebeitrages zur Beschaffung männlicher Zuchtpferde festgelegt wird, LGBl. Nr. 76/2001, außer Kraft.