Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Freibetrag für Hilfesuchende, die ein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielen, beträgt im Jahr 2026:

  1. 1.

    bei einer Beschäftigung bis zu 20 Wochenstunden

€ 110,69;

  1. 2.

    bei einer Beschäftigung über 20 Wochenstunden

€ 221,38.