Der Freibetrag für Hilfesuchende, die ein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielen, beträgt im Jahr 2026:
| € 110,69; |
| € 221,38. |
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Der Freibetrag für Hilfesuchende, die ein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielen, beträgt im Jahr 2026:
| € 110,69; |
| € 221,38. |