Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Höhe der Entschädigung

Die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Schiedskommission erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung in der Höhe von 50 Euro je begonnener Stunde. Ferner haben sie Anspruch auf Ersatz der notwendigen Fahrtauslagen.