Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Die Beitragsleistungen der Gemeinden an die Interessenvertretungen betragen für das Jahr 2026 je Gemeinderat in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl

 

 

bis

500 EW

€ 412,46

von

501

bis

1.000 EW

€ 623,79

von

1.001

bis

2.000 EW

€ 824,98

von

2.001

bis

3.000 EW

€ 1.239,46

von

3.001

bis

4.000 EW

€ 1.375,63

von

4.001

bis

5.000 EW

€ 1.513,80

von

5.001

bis

7.000 EW

€ 1.651,98

von

7.001

bis

10.000 EW

€ 1.788,09

von

10.001

bis

20.000 EW

€ 1.926,27

von

20.001

bis

30.000 EW

€ 2.064,45

mehr als

 

 

30.000 EW

€ 2.202,63