Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Erklärung des Ruhegebietes Zillertaler Hauptkamm zum Naturpark, LGBl. Nr. 88/2006, außer Kraft.