Das Ruhegebiet Zillertaler und Tuxer Hauptkamm, LGBl. Nr. 108/2016, wird zum Naturpark erklärt (Hochgebirgsnaturpark Zillertaler Alpen).
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 109/2016
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 12 des Tiroler Naturschutzgesetzes 2005, LGBl. Nr. 26, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 87/2015, wird verordnet:
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Erklärung des Ruhegebietes Zillertaler Hauptkamm zum Naturpark, LGBl. Nr. 88/2006, außer Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
