Statut
Über die Tätigkeit des Wissenschaftlichen Kollegiums und die Geschäftsführung der HLK ist von der Vollversammlung ein Statut zu beschließen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Statut
Über die Tätigkeit des Wissenschaftlichen Kollegiums und die Geschäftsführung der HLK ist von der Vollversammlung ein Statut zu beschließen.