Bundesweit gültige Netzkarte
. Wird Anspruchsberechtigten eine bundesweit gültige Netzkarte des öffentlichen Personenverkehrs zur Verfügung gestellt, so gelten die Ansprüche auf Fahrtkostenvergütung nach sowie die Ansprüche auf Freifahrt nach als abgegolten. Die Ansprüche nach und nach bleiben davon unberührt.
