Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Milizprämie

. Anspruchsberechtigten, die eine Milizübung leisten, gebührt eine Milizprämie. Die Höhe der für einen Kalendermonat gebührenden Milizprämie beträgt folgenden Hundertsatz des Bezugsansatzes:

Dienstgradgruppe

 

Rekruten und Chargen

14,34 vH,

Unteroffiziere

18,36 vH,

Offiziere

23,66 vH.

Eine Milizprämie gebührt nicht während der Heranziehung zu einem Einsatz nach bis c WG 2001 oder der unmittelbaren Vorbereitung eines solchen Einsatzes.