Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Drittmittel

. Andere als durch Überlassungen vereinnahmte Drittmittel sind durch den Rektor oder die Rektorin im Sinne des zweckgebunden im Sinne einer allfälligen speziellen Widmung, ansonsten für andere Zwecke der Pädagogischen Hochschule zu verausgaben.