Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Feuerungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung unter 100 kW

Feuerungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung unter 100 kW dürfen je nach Art des Brennstoffes folgende Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste nicht überschreiten:

1. Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe:

 

Grenzwerte

Parameter

händisch beschickt

automatisch beschickt

 

biogen fest

fossil fest

biogen fest

fossil fest

Abgasverlust (%)

20

20

19

19

CO (mg/m³) *

4.500

3.500

1.800

1.500

* Der Grenzwert für Kohlenmonoxid ist auf einen Sauerstoffgehalt von 6 % bezogen.

2. Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe:

Parameter

Grenzwert

Abgasverlust (%)

10

Rußzahl

1 **

CO (mg/m³) *

100

* Der Grenzwert für Kohlenmonoxid ist auf einen Sauerstoffgehalt von 3 % bezogen.

** Gilt nicht für Ölbrennwertgeräte.

3. Feuerungsanlagen für gasförmige Brennstoffe:

Parameter

 

Abgasverlust (%)

10

CO (mg/m³) *

100

* Der Grenzwert für Kohlenmonoxid ist auf einen Sauerstoffgehalt von 3 % bezogen.