Die Erschrotung von Mineralwasser durch wasserrechtlich nicht bewilligungspflichtige Eingriffe in die Erdoberfläche im Schongebiet ist unverzüglich der Wasserrechtsbehörde anzuzeigen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
