Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Die Erschrotung von Mineralwasser durch wasserrechtlich nicht bewilligungspflichtige Eingriffe in die Erdoberfläche im Schongebiet ist unverzüglich der Wasserrechtsbehörde anzuzeigen.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.