1. Abschnitt
Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
Geltungsbereich
. Diese Verordnung gilt für genehmigungspflichtige und nach Maßgabe des für bereits genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen, in denen HKW-Anlagen () verwendet werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
1. Abschnitt
Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
Geltungsbereich
. Diese Verordnung gilt für genehmigungspflichtige und nach Maßgabe des für bereits genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen, in denen HKW-Anlagen () verwendet werden.