Bestehende Entgeltansprüche
. Durch das Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes werden bestehende, für den Hausbesorger günstigere Entgeltansprüche nicht berührt.
Beachte: Zum Bezugszeitraum: vgl. idF BGBl. I Nr. 36/2000.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Bestehende Entgeltansprüche
. Durch das Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes werden bestehende, für den Hausbesorger günstigere Entgeltansprüche nicht berührt.
Beachte: Zum Bezugszeitraum: vgl. idF BGBl. I Nr. 36/2000.