Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bestehende Entgeltansprüche

. Durch das Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes werden bestehende, für den Hausbesorger günstigere Entgeltansprüche nicht berührt.

Beachte: Zum Bezugszeitraum: vgl. idF BGBl. I Nr. 36/2000.