Die Anlage
Die Anlage zu diesem Übereinkommen bildet einen Bestandteil desselben; jede Bezugnahme auf das Übereinkommen betrifft auch die Anlage.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Anlage
Die Anlage zu diesem Übereinkommen bildet einen Bestandteil desselben; jede Bezugnahme auf das Übereinkommen betrifft auch die Anlage.