Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Kündigung

Dieses Übereinkommen wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen. Es steht jedoch jeder Vertragspartei frei, das Übereinkommen zu kündigen. Die Kündigung wird ein Jahr nach Eingang der Mitteilung der Kündigung beim Generalsekretär wirksam, sofern darin nicht ein späterer Zeitpunkt bestimmt wird.