Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Die Handelsstallungen sind fallweise, mindestens jedoch vierteljährlich, zu reinigen und zu desinfizieren. Über den Tag und die Art der periodischen Desinfektion ist eine Aufzeichnung zu führen.