Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes in der Fassung des Bundesgesetztes (Anm.: richtig: Bundesgesetzes) BGBl. I Nr. 46/2016 ist der Bundesminister oder die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betraut.