Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inanspruchnahme von Öffnungsklauseln nach der Datenschutz-Grundverordnung

Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten nach diesem Gesetz bestehen kein Widerspruchsrecht gemäß und kein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß . Darüber sind die Betroffenen in geeigneter Weise zu informieren.