Kosten
Die mit den Gemeindevertretungswahlen verbundenen Kosten sind unbeschadet der Bestimmungen des von jeder Gemeinde selbst zu tragen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Kosten
Die mit den Gemeindevertretungswahlen verbundenen Kosten sind unbeschadet der Bestimmungen des von jeder Gemeinde selbst zu tragen.