Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Entziehung

. Die Regulierungsbehörde hat die Genehmigung gemäß zu entziehen, wenn

1. die für die Erteilung der Genehmigung bestimmten Voraussetzungen () nicht mehr vorliegen;

2. ein Fernleitungs- oder Verteilernetzbetreiber seiner Verpflichtung, den Bestand einer Haftpflichtversicherung gemäß nachzuweisen, nicht nachkommt;

3. der Inhaber der Genehmigung oder der Geschäftsführer infolge schwerwiegender Verstöße gegen Vorschriften dieses Gesetzes bestraft worden ist und ein weiteres vorschriftswidriges Verhalten zu befürchten ist.