Nachweis der Identität und der Bezahlung der Prüfungsgebühr
. Der Prüfungswerber hat bei Antritt der Prüfung seine Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen und den Nachweis über die Bezahlung der Prüfungsgebühr vorzulegen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Nachweis der Identität und der Bezahlung der Prüfungsgebühr
. Der Prüfungswerber hat bei Antritt der Prüfung seine Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen und den Nachweis über die Bezahlung der Prüfungsgebühr vorzulegen.