Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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4.Teil

Nachweise, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Fahrerqualifizierungsnachweis

.  (1) Die Führerscheinbehörde hat zur entsprechenden Führerscheinklasse als Fahrerqualifizierungsnachweis im österreichischen Führerschein den Unionscode „95“ einzutragen, wenn

1. eine Bescheinigung gemäß vorgelegt wird oder

2. Bescheinigungen gemäß vorgelegt werden, mit denen Ausbildungseinheiten über eine Weiterbildung von insgesamt 35 Stunden innerhalb der letzten fünf Jahre nachgewiesen werden oder

3. eine Bescheinigung gemäß , 7 oder 8 vorgelegt wird.

(2) Für Lenker gemäß , die keine langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen im Sinne der Richtlinie 2003/109/EG betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl. Nr. L 16 vom 23.1.2004 S. 44, sind, ist von der für die Ausstellung einer Fahrerbescheinigung gemäß Artikel 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs, ABl. Nr. L 300 vom 14.11.2009 S. 72, zuständigen Behörde als Fahrerqualifizierungsnachweis eine Eintragung des Unionscode „95“ auf der Fahrerbescheinigung vorzunehmen, wenn

1. eine Bescheinigung gemäß vorgelegt wird oder

2. Bescheinigungen gemäß vorgelegt werden, mit denen Ausbildungseinheiten über eine Weiterbildung von insgesamt 35 Stunden innerhalb der letzten fünf Jahre nachgewiesen werden oder

3. eine Bescheinigung gemäß , 7 oder 8 vorgelegt wird.

(3) Für Lenker, die nicht Inhaber eines österreichischen Führerscheins oder Lenker gemäß Abs. 2 sind, hat die Führerscheinbehörde einen Fahrerqualifizierungsnachweis nach dem Modell in Anhang II der Richtlinie 2003/59/EG auszustellen, wenn

1. eine Bescheinigung gemäß vorgelegt wird oder

2. Bescheinigungen gemäß vorgelegt werden, mit denen Ausbildungseinheiten über eine Weiterbildung von insgesamt 35 Stunden innerhalb der letzten fünf Jahre nachgewiesen werden oder

3. eine Bescheinigung gemäß , 7 oder 8 vorgelegt wird.