Pflichten des Inhabers einer Ermächtigung gemäß
. Die Inhaber einer Ermächtigung gemäß sind verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass
1. die Weiterbildung gemäß in Verbindung mit der Anlage 1 durchgeführt wird;
2. die zeitlichen Vorgaben in eingehalten werden;
3. nur Ausbilder eingesetzt werden, die gemäß fachlich geeignet sind und der Behörde vor dem ersten Einsatz gemeldet wurden;
4. Weiterbildungen nur an den von der Behörde genehmigten Unterrichtsorten oder im Rahmen von Außenkursen gemäß durchgeführt werden;
5. die Kursgröße gemäß nicht überschritten wird;
6. jede Weiterbildung spätestens drei Werktage vor der Durchführung der Behörde gemeldet wird;
7. jede Abweichung von den gemäß vorgelegten Unterlagen betreffend Lehrmaterial, Unterrichtsmittel und Qualitätssicherungssystem der Behörde zeitgerecht angezeigt wird.
