Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Räumliche und sachliche Ausstattung

. Jede Weiterbildung hat eine ausreichende Anzahl an Unterrichtsräumen mit der für den Unterricht erforderlichen technischen und fachspezifischen Ausstattung, die die Erreichung des Weiterbildungsziels aus räumlicher und fachlicher Sicht gewährleistet, aufzuweisen.