4. Abschnitt
In- und Außerkrafttreten
Inkrafttreten
. (1) Diese Verordnung tritt mit 20. Oktober 2007 in Kraft.
(2) Das Inhaltsverzeichnis, , , , die Überschriften zu und , die bis 16c samt Überschriften, der 3a. Abschnitt sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 18/2024 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(3) und 3, , , und in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 4/2025 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
