Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wirkung der Rückzahlung des Überweisungsbetrages

. Die in dem zurückgezahlten Überweisungsbetrag gemäß dieses Bundesgesetzes, gemäß des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes bzw. gemäß des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes berücksichtigten vollen Monate gelten als Versicherungsmonate im Sinne dieses Bundesgesetzes, sofern diese Monate in dem Überweisungsbetrag als Versicherungsmonate im Sinne dieses Bundesgesetzes berücksichtigt worden waren.