Wirkung der Rückzahlung des Überweisungsbetrages
. Die in dem zurückgezahlten Überweisungsbetrag gemäß dieses Bundesgesetzes, gemäß des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes bzw. gemäß des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes berücksichtigten vollen Monate gelten als Versicherungsmonate im Sinne dieses Bundesgesetzes, sofern diese Monate in dem Überweisungsbetrag als Versicherungsmonate im Sinne dieses Bundesgesetzes berücksichtigt worden waren.
