Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Fälligkeit der Rückzahlung des Überweisungsbetrages

. Der Überweisungsbetrag ist binnen 18 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis zurückzuzahlen; wird jedoch ein Antrag auf eine Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung gestellt, so ist der Überweisungsbetrag unverzüglich zurückzuzahlen. letzter Satz gilt entsprechend.