Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Pension für hinterbliebene eingetragene PartnerInnen

. Die Bestimmungen über die Witwen(Witwer)pension nach den , 145 und 146 sind auf hinterbliebene eingetragene PartnerInnen und eingetragene Partnerschaften nach dem EPG sinngemäß anzuwenden.