Pension für hinterbliebene eingetragene PartnerInnen
. Die Bestimmungen über die Witwen(Witwer)pension nach den , 145 und 146 sind auf hinterbliebene eingetragene PartnerInnen und eingetragene Partnerschaften nach dem EPG sinngemäß anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Pension für hinterbliebene eingetragene PartnerInnen
. Die Bestimmungen über die Witwen(Witwer)pension nach den , 145 und 146 sind auf hinterbliebene eingetragene PartnerInnen und eingetragene Partnerschaften nach dem EPG sinngemäß anzuwenden.