Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Das Landesverwaltungsgericht hat dem zuständigen Bundesminister schriftliche Ausfertigungen der in den Angelegenheiten dieses Landesgesetzes ergangenen Erkenntnisse zu übermitteln. Dies gilt nicht für Erkenntnisse betreffend landwirtschaftliche Materialseilbahnen.

*) Fassung LGBl.Nr. 44/2013, 23/2014, 78/2017

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